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Allgemein, Anfaengerschwimmausbildung

neue Coronaschutzverordnung

Veröffentlicht: 28.12.2021
Autor: Jacqueline Wißen

Liebe Mitglieder,

heute ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.

Laut dieser Verordnung benötigen alle Schwimmbadbesucher (über 17 Jahre), einen Immunisierungsnachweis (vollständige Impfung / Genesung) und einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h). Dies gilt auch für Personen, die in unseren Schulungsraum oder in die Umkleiden möchten.

Schulkinder bis einschließlich 17 Jahren benötigen in den Ferien (bis einschließlich 09.01.2022) ebenfalls einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h).

Alle weiteren Regeln (Einlasszeiten und Maskenpflicht) bleiben bestehen.

Wie es nach den Ferien weiter geht, erfahrt ihr im neuen Jahr.

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