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Allgemein, Rettungsschwimmen, Anfaengerschwimmausbildung

neue Coronaschutzverordnung ab dem 04.03.2022

Veröffentlicht: 06.03.2022
Autor: Jacqueline Wißen

Liebe Mitglieder,

seit Freitag (04.03.2022) ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.

Ab nun gilt für das Schwimmbad die 3G Regelung.

Alle Schwimmbadbesucher, egal ob sie in den Schulungsraum, Umkleidebereich oder ins Schwimmbad möchten, müssen den 3 G Nachweis beim Einlass vorzeigen.

Als 3G gelten folgende Personengruppen: 

- vollständig geimpft (2 Impfungen + 14 Tage)

-genesen (zwischen Tag 28 und Tag 90 des positiven Testes)

-negativ getestet (negativer Schnelltest nicht älter als 24H)

-geimpft und genesen (eine Impfung + positiver Test ab Tag 29)

 

Kinder bis 17 Jahren, sind von der 3 G Regelung ausgenommen.

Die Maskenpflicht und die festen Eingangszeiten bleiben wie gewohnt vorhanden. 

 

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